BGH urteilt zugunsten betrogener VW-Kunden
Am 25. Mai 2020 war es endlich soweit: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat VW zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt (BGH, Az. VI ZR 252/19).
Der BGH hat am 25.05.2020 entschieden, dass dem Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs Schadensersatzansprüche gegen VW aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß §§ 826, 31 BGB zustehen können.
Volkswagen muss seinen Kunden den
- Bruttokaufpreis der Fahrzeuge
- abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die zurückgelegten Kilometer erstatten.
Mit diesem Urteil schafft der Bundesgerichtshof (BGH) Rechtssicherheit für viele geprellte VW Kunden, da sehr wahrscheinlich ist, dass sich alle Land- und Oberlandesgerichte in Deutschland an die Rechtsprechung des obersten Zivilgerichtes halten werden.
Wer könnte von diesem Urteil profitieren ?
- Alle anhängigen Verfahren in Bezug auf den Motor EA 189
- Die Beteiligten der Musterfeststellungsklage die sich gegen den Vergleich entschieden haben
- Die Beteiligten der Musterfeststellungsklage , die kein Vergleichsangebot erhalten haben
- Autokäufer, die bis heute nichts unternommen haben, könnten ebenfalls noch klagen. Für sie besteht allerdings ein erhöhtes Prozessrisiko, weil einige Gerichte die Verjährung bejahen.
- Außerdem sind nicht nur Käufer von Dieselfahrzeugen mit den EA 189-Motoren betroffen. Auch weitere Motoren sollen manipuliert worden sein ( z. B. Nachfolgemodell EA 288 )
- Neben VW besteht auch bei BMW, Daimler und anderen Herstellern der Verdacht, dass sie ihre Kunden getäuscht haben, indem Abgaswerte manipuliert wurden.
Mein Ziel ist es, Ihnen zu Ihrem Recht und einer akzeptablen Lösung zu verhelfen, wenn Sie vom Abgasskandal (Dieselskandal) oder Fahrverboten betroffenen sind.
Ich berate und vertrete Sie gerne (bundesweit) !
Sofortkontakt: Tel.: 05251/1859855 rohring@kanzlei-rohring.de
Top Themen | Rund um den Abgasskandal
Urteile des BGH vom 30.07.2020 – VW Abgasskandal. Kauf nach 2015 und trotzdem Schadensersatz ?!
I. BGH lehnt Haftung für Kauf nach 22.09.2015 pauschal ab Der BGH hat die Haftung der Volkswagen AG gegenüber Käufern, die...
Wer profitiert vom BGH-Urteil im VW-Abgasskandal / Dieselskandal?
Der BGH hat am 25.05.2020 VI ZR 252/19 entschieden, dass dem Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs...
VW-Abgasskandal – positives Urteil für alle, die ihren Pkw ab 01.01.2016 gekauft haben
Volkswagen versucht seit Jahren, den Käufern, die einen manipulierten Dieselmotor gekauft haben, glaubhaft zu machen, sie könnten jetzt sowieso...
Achtung ! VW-Vergleich – Letzte Chance : „Widerruf“ des Vergleichs (Musterfeststellungsklag )
Es ist unglaublich, wie viele VW-Kunden Medienberichten zufolge den im Rahmen der Musterfeststellungsklage ausgehandelten Vergleich inzwischen...
Achtung: Vorsicht bei VW-Vergleich ( Dieselskandal / Abgasskandal )
Gestern ging es durch die Medien : Fast alle Kunden registrieren sich für VW-Vergleich bei Musterfeststellungsklage (MFK) nach Abgasskandal /...
Schadensersatzanspruch gegen VW wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung
VW hat jahrelang mit vielen Tricks versucht, eine Entscheidung des BGH zu verhindern
Jetzt ist es endlich gelungen und der BGH konnte sich als höchstes Deutsches Zivilgericht am 25.05.2020 zu der Frage äußern, ob das Einbauen einer Umschaltvorrichtung eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung darstellt.
Der BGH ordnete das Verhalten von VW in Bezug auf den Dieselmotor der Baureihe EA189
- deren Motorsteuerungssoftware bewusst und gewollt so programmiert war,
- dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte mittels einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur auf dem Prüfstand eingehalten wurden,
als besonders verwerflich und mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren ein
Das gelte auch, wenn es sich um den Erwerb eines Gebrauchtfahrzeugs handelt.
Die Käufer derartiger Motoren seien durch dieses sittenwidrige Verhalten der Beklagten
- eine ungewollte vertragliche Verpflichtung eingegangen.
Darin liege auch der Schaden.
Die Kunden können daher von dem VW Konzern
- Erstattung des Kaufpreises gegen Übergabe des Fahrzeugs verlangen.
- Dabei müssen Sie sich aber die Nutzungsvorteile auf der Grundlage der gefahrenen Kilometer anrechnen lassen, weil sie im Hinblick
- auf das schadensersatzrechtliche Bereicherungsverbot
nicht bessergestellt werden dürfen, als sie ohne den ungewollten Vertragsschluss stünden.(BGH, Urteil vom 25.05.2020 Az. VI ZR 252/19)