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Gestern ging es durch die Medien : Fast alle Kunden registrieren sich für VW-Vergleich bei Musterfeststellungsklage (MFK) nach Abgasskandal / Dieselskandal

Waren die alle nicht beim Anwalt ? VW hat doch zugesagt, die Kosten für eine Erstberatung zu übernehmen.

Viele wissen vielleicht auch nicht, dass Sie mit der Registrierung u.U.  schon ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vergleiches abgegeben haben, dass nur noch von VW angenommen werden muss ? So war es bei einem Mandanten, den ich heute beraten habe.

Für mich ein Anlass, „im letzten Moment“ noch einmal für die Risiken zu sensibilisieren , die mit diesem Vergleich verbunden sind.

Experten erwarten verbraucherfreundliche Urteile des BGH, mit denen ein weitaus höherer Schadensersatz verbunden sein könnte.

Lassen Sie sich beraten !

Die Frist zur Annahme des Vergleichs endet am 20.04.2020!

Die Musterfeststellungsklage im VW-Abgasskandal beim  Oberlandesgericht Braunschweig endet mit einem außergerichtlichen Vergleichsangebot. Der größte Teil der beteiligten Verbraucher erhält die Möglichkeit, einen Vergleich abzuschließen.

Die die von VW ein Vergleichsangebot erhalten haben, können ca. 14,9 % des Bruttokaufpreises „sofort“ erhalten.

Welche Vorteile hat der Vergleich und welche Chancen hätten Sie mit einer individuelle Klage ?

VW macht ein solches Angebot nicht ohne Grund

Vorteile 

Sie erhalten unmittelbar Schadenersatzleistungen von VW. Das Verfahren ist beendet und das angebotene Geld ist Ihnen sicher.

Da  VW nur auf das Modelljahr und den Fahrzeugtyp abstellt, könnte der Vergleich für Sie ein gutes Geschäft sein, wenn Sie nur wenig für das Auto gezahlt haben und viel mit dem Auto gefahren sind.

  • Km Stand : ist egal
  • Wieviel gezahlt: ist egal

Hätten Sie das Auto z.B. 2015 für 500,- gekauft und würden 1500,- bekommen, wäre das natürlich ein super Angebot ! Das dürfte jedoch nur ein fiktiver Fall sein.

VW zahlt die Beratung bei einem Anwalt , wenn der Vergleich angenommen wird. Es ist daher sinnvoll, das Angebot von einem Anwalt prüfen zu lassen. Bei Vergleichsschluss übernimmt Volkswagen die Beratungskosten.

Sie müssen sich nur bis zum 20.04.2020 entscheiden, ob Sie den Vergleich annehmen.

Was könnte gegen einen Vergleich und  für eine individuelle Klage sprechen?

Mit einer direkten Klage gegen VW können Sie wahrscheinlich mehr Geld bekommen.

Bei einer erfolgreichen Klage auf Schadensersatz erhalten Sie

  • den Kaufpreis zurück
  • zahlen eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer (strittig)
  • haben die Chance auf 4 % Zinsen auf den gezahlten Kaufpreis seit Kaufpreiszahlung (strittig)
  • geben den PKW zurück

Fast alle Oberlandesgerichte bejahen den deiktischen Schadensersatzanspruch

Inzwischen haben  20 von 24 Oberlandesgerichten den geschädigten Käufern im Abgasskandal Schadensersatz zugesprochen. Das zeigt, wie gut die Chancen stehen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen.

Die meisten Oberlandesgerichte ziehen aktuell von dem gezahlten Kaufpreis den Nutzungsvorteil ab, den der Käufer durch die gefahrenen Kilometer hatte. Es gibt aber auch Gerichte, die dies unbillig finden. Dann bekommt der Kunde den vollen Kaufpreis zurück.

Mittlerweile gibt es sogar einige Gerichte, die dem Käufer zusätzliche zu dem gezahlten Kaufpreis einen Anspruch auf 4 % Zinsen auf den gezahlten Kaufpreis seit Kaufpreiszahlung zusprechen.

So ganz aktuell das OLG Köln, Urteil vom 10. März 2020 – 4 U 219/19  und das OLG Karlsruhe , Urteil vom 19.11.2019, Az. 17 U 146/19.

Ein Rechenbeispiel zeigt, dass es sich für die Betroffenen nach dieser Rechtsprechung schnell lohnen könnte, die Rückabwicklung des Kaufvertrags vor Gericht durchzusetzen.

Bleiben wir bei dem Urteil des OLG Köln.

Kaufpreis : 29. 512,- €

Gefahrene Kilometer : 102.777 km

Nutzungsvorteil: 11.802,16 €

Zinsanspruch (4% 17.11.2014 -10.03.2020 ): 6.273,71 €

Schadensersatzanspruch in Höhe von: 23.983,55 €

Hier hat der Käufer selbst bei einem Ausgleich des Nutzungsvorteils einen  Anspruch auf knapp 24.000,- € wofür er sich schon ein ordentliches neues Auto kaufen kann.

Ein weiterer Vorteil, denn:

VW nimmt die Betrugsdiesel im Rahmen des Vergleichsangebots nicht zurück – es drohen jedoch in zahlreichen Städten Fahrverbote für Diesel.

Am 28.04. 2020 soll  der Europäische Gerichtshof (EuGH) über den Abgasskandal von Volkswagen  entscheiden – er könnte die verbaute Abschalteinrichtung für illegal halten, was Hardware-Nachrüstungen zur Folge haben könnte.

Sie verzichten mit dem Vergleich auf rechtlichen Ansprüche gegen VW .

Sie können nicht mehr gegen VW klagen, selbst wenn verbraucherfreundliche Grundsatzentscheidungen von BGH oder EuGH gefällt werden.

Pokerspiel unter dem Druck zu erwartender BGH Urteile

So erwarten wir Verbraucheranwälte insbesondere ein verbraucherfreundliches Urteil des Bundesgerichtshof (BGH), der am  5. Mai 2020  über Aspekte des Abgasskandals entscheiden will. Nachdem bereits die Mehrheit der Oberlandesgerichte zugunsten der Verbraucher und gegen Volkswagen entschieden haben und der BGH bereits im vergangenen Jahr klargestellt hat, dass er Volkswagen-Diesel für mangelhaft hält, sehen viele Juristen verbraucherfreundliche Urteile voraus.

Am 5. Mai soll  der BGH  darüber entscheiden,

  • ob ein Schadensersatzanspruch besteht ,
  • ob VW bei der Entschädigung überhaupt eine Nutzungsgebühr abziehen darf und wenn ja,
  • in welcher Höhe.

Die Entscheidung könnte die Position der Verbraucher massiv verbessern – aber sie kommt natürlich leider nach dem 20. April, dem Stichtag für die An- oder Ablehnung des Vergleichs.

Der informierte Verbraucher kann sich jetzt denken, warum VW die Frist zur Annahme des Vergleichs so gewählt hat.

Zu der Frage ob und ab wann VW die Entschädigungssumme verzinsen muss, wird der BGH aber am 05.05. voraussichtlich noch nichts sagen. Auch das könnte für VW nochmal richtig teuer werden.

Insofern muss natürlich berücksichtigt werden,  dass gerade aufgrund der Corona Krise nicht sicher ist, wann und ob Entscheidungen des BGH tatsächlich so zeitnah zu erwarten sind. Sollte der BGH bestätigen, dass ein Nutzungsvorteilsausgleich stattzufinden hat, würden Sie mit jedem Kilometer, den sie jetzt noch fahren, weniger Schadensersatz bekommen.

Auf der anderen Seite könnte sich der Zinsanspruch in Höhe von 4 % p.a. vorteilhaft auswirken, wenn der BGH diesen bestätigen sollte.

Viele Unsicherheiten, mit denen VW nun pokert und das verlockende Angebot macht,

  • dass Sie mit einem Vergleich sicheres Geld hätten und
  • das Thema vom Tisch ist.

Unglaubliche Angebote der Prozessfinanzierer :

Unglaublich sind in diesem Zusammenhang die Angebote der Prozessfinanzierer. Das haben wir so auch noch nicht erlebt.

Diese bieten die gleiche Einmalzahlung wie VW an, wenn Sie den Vergleich nicht abschließen.

Das sind 1000 – 5000,- € , die die Verbraucher sogar behalten können, wenn sie verlieren. Letztlich möchten Prozessfinanzierer im Gegenzug dann aber einen prozentualen Anteil am Schadensersatzanspruches.

Auch das ist natürlich ein gutes Zeichen für Verbraucher, dass hier viele Experten verbraucherfreundliche Entscheidungen des BGH erwarten. Sonst würden solche Angebote nicht gemacht.

Für die, die den Vergleich nicht annehmen , besteht eine Verjährungshemmung von 6 Monaten – nach Rücknahme der Musterfeststellungsklage.  Ab dem 20 April  wäre eine Klage möglich, so dass Sie noch bie Ende Oktober Zeit haben, eine Klage einzureichen.

Was ist, wenn Sie sich nicht an der Musterfeststellungsklage beteiligt haben. Haben Sie noch eine Chance ? 

Das hängt davon ab, wann die Verjährungsfrist beginnt und endet. Auch hierzu steht noch eine höchstrichterliche Entscheidung aus. Da sich erst im letzten Jahr die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte herauskristallisiert hat, gibt es gute Argumente dafür, dass die Verjährungsfrist sogar erst 2019 begonnen haben könnte.

Die Frist beträgt drei Jahre ab Kenntnis. Wenn dies der BGH auch so sieht, hätten Sie sogar bis Ende 2022 Zeit , eine Klage einzureichen. Um hier kein Risiko einzugehen, sollten Sie sich aber noch in diesem Jahr beraten lassen.

Da VW die Kosten einer Erstberatung übernimmt, wenn Sie den Vergleich annehmen und die Erstberatungsgebühr im Fall einer Klage angerechnet wird, gehen Sie insofern kein zusätzliches Kostenrisiko ein, vor Allem weil zahlreiche Prozessfinanzierer auf dem Plan stehen.


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