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 Steuerrecht / Steuerstrafrecht – Steuerhinterziehung /Selbstanzeige

 

Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Strafverteidigung bei dem Tatvorwurf der Steuerhinterziehung, insbesondere die Beratung im Hinblick auf eine strafbefreiende Selbstanzeige.

Ich vertrete Sie aber auch in allen behördlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt sowohl im finanzgerichtlichen Prozeßverfahren als auch in Verfahren vor dem Bundesfinanzhof.

 

Steuerberaterhaftung 

 

Schließlich gehört auch die Abwehr und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Berufsträgern, insb. Steuerberatern zu meinem Tätigkeitsspektrum. 

Der Fehler eines Steuerberaters führt  in der Regel zu einem Bruch eines oftmals über Jahre und Jahrzehnte gewachsenen Vertrauensverhältnisses. Gerade weil der Mandant  dem Steuerberater oft tiefgehende Einblicke in sensible und vertrauliche Informationen aus dem Unternehmen und dem Privatleben  gewährt hat, kann es ihm besonders schwer fallen die rechtliche Auseinandersetzung zu suchen.

 Die richtige Einschätzung der Chancen, Risiken und Abläufe eines rechtlichen Vorgehens gegen den Steuerberater ist hier besonders wichtig.

 

 Selbstanzeige

 

Ich beraten Sie, ob in Ihrem konkreten Fall eine Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung möglich ist. Eine fundierte Rechtsberatung ist in diesem Bereich unerläßlich, da die Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige in den letzten Jahren beträchtlich gestiegen sind. Steuerlaien kann in keinem Fall empfohlen werden, eine Selbstanzeige ohne die Hilfe eines steuerrechtlichen Beraters abzugeben.

 In dringenden Fällen ist auch ein kurzfristiger Termin möglich.

 

Rechtsberatung ist überregional möglich

 

Durch die enge Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern sind wir schließlich in der Lage, alle Gebiete des Steuerrechts zu bearbeiten, bzw. Ihnen mit dem o.g. Steuerbüro einen kompetenten Partner für Finanz- und Lohnbuchhaltung, Jahresabschlüsse sowie die zugehörigen Steuererklärungen, speziell in den Bereichen Körperschafts-, Umsatz- und Gewerbesteuer an die Hand zu geben.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen umfangreiche Beratung bei der Gründung von Gesellschaften.

 Frau Ellen Rohring ist Fachanwältin für Steuerrecht und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht.