
Bank- und Kapitalmarktrecht | Handelsrecht
Das Handelsrecht ist das Sonderrecht der Kaufleute.
Wir beraten Sie in allen Fragen des Handels- und Warenverkehrs.
Die Tätigkeitsbereiche sind:
- Recht der Kaufleute und der Handelsgesellschaften, oHG, KG, GmbH & Co. KG
- Gestaltung von Vertriebs- und Handelsvertreterverträgen
- Kauf-, Liefer- und Werkverträge
- Vertriebs- und Kommissionsverträge
- Erstellung und Aktualisierung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Wettbewerbsrecht
- Schiedsgerichtverfahren und Mediation