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Bank- und Kapitalmarktrecht | Handelsrecht

Das Handelsrecht ist das Sonderrecht der Kaufleute.
Wir beraten Sie in allen Fragen des Handels- und Warenverkehrs.

Die Tätigkeitsbereiche sind:

  • Recht der Kaufleute und der Handelsgesellschaften, oHG, KG, GmbH & Co. KG
  • Gestaltung von Vertriebs- und Handelsvertreterverträgen
  • Kauf-, Liefer- und Werkverträge
  • Vertriebs- und Kommissionsverträge
  • Erstellung und Aktualisierung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Wettbewerbsrecht
  • Schiedsgerichtverfahren und Mediation