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Erbrecht & Unternehmensnachfolge

 

Wir bieten zu jeder Fragestellung aus dem Bereich Erbrecht eine kompetente Unterstützung. Dazu gehören insbesondere:

 

  • Hilfe beim Testament & Nachlass
  • Pflichteil & Erbstreitigkeiten
  • Erbe einfordern & einklagen
  • Erbengemeinschaft & Vertretung
  • Erbschaftsteuer & Nachlassabwicklung
  • Unternehmensübergabe

 

Erbrechtliche Mandate sind nicht pur hochemotional , sie sind in der Regel auch sehr komplex. Sowohl im privaten als auch im unternehmerischen Bereich kann den Erben mit einem Testament oder anderen Gestaltungen viel Ärger und Streit erspart werden . Das Beste ist eine frühzeitige Gestaltung!

 

Durch rechtzeitige Nachfolgegestaltung bei der Unternehmensübergabe können die geltenden Steuerfreibeträge optimal ausgenutzt werden und der Fortbestand Ihres Unternehmens auch nach dem eigenen Ausscheiden für die Zukunft gesichert werden.

 

Häufig wird hierbei das komplexe Zusammenspiel zwischen Steuer-, Erb- und Gesellschaftsrecht nicht hinreichend beachtet, das sich aus dem Zusammenspiel der Erzielung von Veräußerungsgewinnen, Abfindungszahlungen der Mitgesellschafter und evt. Pflichtteilsansprüchen der Erben ergeben kann. Hier können schon geringe Fehlentscheidungen zu erheblichen und existenzbedrohenden Liquiditätsengpässen von Unternehmen führen.

Durch die enge Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern sind wir in der Lage, Ihnen Lösungen aus einer Hand zu präsentieren, die Ihren Vorstellungen weitest möglich entsprechen und die Zukunft Ihres Unternehmens sichern.

Häufig leben nach dem Erbfall alte Probleme aus frühster Kindheit wieder auf und es kommt dazu, dass das ererbte Vermögen „ohne Sinn und Verstand“ in unnötigen Rechtsstreitigkeiten regelrecht vernichtet wird.

 

Das Motiv: „Hauptsache, ich kann den Miterben schädigen, egal was ich dabei verliere“ ist nicht selten anzutreffen.

 

 Aber auch in einem solchen Fall vertrete ich Ihre Interessen bestmöglich !