Bank- und Kapitalmarktrecht, Kapitalanlagerecht
Sie haben das Gefühl , bei Bankgeschäften oder zu einer Kapitalanlage falsch beraten worden zu sein ? Ihnen droht ein erheblicher Schaden?
Kunden können eine Vielzahl von Ansprüchen gegenüber ihren jeweiligen Banken/Anlageberatern haben. Ich setze diese erfolgreich für Sie durch.
So kann z.B. schon ein (kleiner) Fehler in einem Verbraucherkreditvertrag genügen, um den finanzierten Kauf ( Leasingvertrag) rückabwickeln zu können (Widerrufsjoker).
Insbesondere mit diesen Rechtsfragen sind Sie bei uns genau richtig:
- Sie wollen Ihren Autokredit / Verbraucherkredit widerrufen ?
- Die Bank hat Ihr Darlehen gekündigt?
- Sie sind Bürge und sollen jetzt zahlen?
- Sie wollen die Zwangsversteigerung abwehren?
- Sie wurden fehlerhaft beraten ?
Ich berate seit nunmehr 10 Jahren erfolgreich im Bank – und Kapitalmarktrecht und unterstütze Sie professionell .
Durch meine jahrelange Erfahrung konnte ich meinen Mandanten oft mit geschickten Verhandlungen ohne ein gerichtliches Verfahren schnell und unbürokratisch zum gewünschten Erfolg verhelfen.
Rufen Sie uns gerne unter 05251/ 1859855 (Beratung bundesweit) an !
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Frau Rechtsanwältin Ellen Rohring besitzt die theoretische Qualifikation zum Fachanwalt im Bank und Kapitalmarktrecht
Frau Rechtsanwältin Ellen Rohring ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht.