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Bank- und Kapitalmarktrecht, Kapitalanlagerecht

Sie haben das Gefühl , bei Bankgeschäften oder zu einer Kapitalanlage falsch beraten worden zu sein ? Ihnen droht ein erheblicher Schaden? 

Kunden können eine Vielzahl von Ansprüchen gegenüber ihren jeweiligen Banken/Anlageberatern haben. Ich setze diese erfolgreich für Sie durch.

So kann z.B. schon ein (kleiner) Fehler in einem Verbraucherkreditvertrag genügen, um den finanzierten Kauf ( Leasingvertrag) rückabwickeln zu können (Widerrufsjoker).

Insbesondere mit diesen Rechtsfragen sind Sie bei uns genau richtig:

 

  • Sie wollen Ihren Autokredit / Verbraucherkredit widerrufen ?
  • Die Bank hat Ihr Darlehen gekündigt?
  • Sie sind Bürge und sollen jetzt zahlen?
  • Sie wollen die Zwangsversteigerung abwehren?
  • Sie wurden fehlerhaft beraten ?

Ich berate seit nunmehr 10 Jahren erfolgreich im Bank – und Kapitalmarktrecht und unterstütze Sie professionell .

Durch meine  jahrelange Erfahrung konnte ich meinen Mandanten oft mit geschickten Verhandlungen ohne ein gerichtliches Verfahren schnell und unbürokratisch zum gewünschten Erfolg verhelfen. 

Rufen Sie uns gerne unter 05251/ 1859855 (Beratung bundesweit) an !

 

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Frau Rechtsanwältin Ellen Rohring besitzt die theoretische Qualifikation zum Fachanwalt im Bank und Kapitalmarktrecht

Frau Rechtsanwältin Ellen Rohring ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht.