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WIDERRUF VON VERBRAUCHERKREDITVERTRÄGEN

Verbraucherkreditverträge müssen zum Schutz der Verbraucher mit einer 14-tägigen Widerrufsfrist ausgestattet sein.

ACHTUNG:

Diese Widerrufsfrist beginnt aber erst, wenn der Verbraucher alle Pflichtangaben zum Vertrag entsprechend der gesetzlichen Vorschriften erhalten hat.

In der Praxis unterlaufen den Banken hier häufig Fehler. Das führt dazu, dass Verträge auch noch Jahre nach Vertragsschluss widerrufbar bleiben (sog. Widerrufsjoker).

Ich vertrete Mandanten in diesem Bereich seit vielen vielen Jahren. Ich prüfe gerne Ihren Vertrag nach möglichen Fehlern. Sollten sich in Ihrem Vertrag relevante Fehler finden, setze ich Ihre Rechte erfolgreich gegenüber Ihrer Bank durch. 

  

Was bringt Ihnen ein Widerruf ?

Grundsätzlich ist ein Vertrag für beide Seiten verbindlich. Durch das Widerrufsrecht  schützt der Gesetzgeber den Verbraucher.

Die Folgen eines erfolgreichen Widerrufs:

Der Vertrag ist nicht wirksam zustande gekommen und wird rückabgewickelt.

Die Vertragsparteien müssen dazu alle erbrachten Leistungen zurückgeben, um finanziell und rechtlich möglichst den Zustand wiederherzustellen, der vor Vertragsabschluss herrschte.

Haben Sie Ihren Vertrag nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen, kann sich der Widerruf sogar besonders lohnen: Eventuell müssen Sie dann noch nicht einmal Nutzungs- und Wertersatz leisten. Der Bank stünde dann lediglich der Zinsanteil der bereits gezahlten Raten zu. Dies ist jedoch höchstrichterlich noch nicht bestätigt.

Wie lässt sich der Widerruf durchsetzen?

Sie können den Widerruf selbst erklären, allerdings werden derartige Schreiben von den Banken in der Regel standardisiert zurückgewiesen. 

Dann ist es sinnvoll, professionelle anwaltliche Unterstützung zu suchen.

Ein erfahrener Anwalt bewertet Ihren individuellen Fall rechtssicher. Hier kann bereits  ein offizielles Anwaltsschreiben ausreichen, um den Widerruf bei Ihrem Vertragspartner durchzusetzen oder eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen.

 Ich unterstütze Sie hier gerne mit meiner langjährigen Erfahrung.

 Sensationsurteil des EUGH !?

 

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