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PHILOSOPHIE

Keine Anwaltsfabrik

In der deutschen Anwaltschaft vollzieht sich seit einigen Jahren ein Strukturwandel. Wirtschaftsberatende Großkanzleien schließen sich zu noch größeren, global aktiven Einheiten, die Standorte auf der ganzen Welt aufweisen, zusammen.

Welche Existenzberechtigung haben in diesem Umfeld kleinere Anwaltskanzleien?
Ein Auslaufmodell ohne Perspektiven? Keineswegs!

Die große internationale globalisierende Sozietät ist notwendig für eine breite Rechtsinformation, die die Großunternehmen abfordern, und die operative Verwirklichung größerer Gestaltungsprojekte; im Übrigen widerspricht sie jedoch der Rechtsberatung als solcher, die stets antihierarchisch und höchst individuell ist (Steck AnwBl 12/2001, 648 (651)).

Dies wird insbesondere dadurch deutlich, dass für den Mandanten i.d.R. das persönliche Vertrauensverhältnis zu „seinem“ Anwalt im Vordergrund steht. Nicht zuletzt deshalb, weil die Tätigkeit des Anwaltes für den Mandanten eine große, nicht selten sogar existentielle Bedeutung hat.

Der Mandant ist in besonderem Maß auf das Wissen, Können und die Seriösität des Anwaltes angewiesen. Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigungen und staatliche Machtüberschreitung zu sichern (§ 1 Absatz 3 der Berufsordnung). Er soll die Teilhabe des Bürgers am Recht gewährleisten; seine Tätigkeit dient der Verwirklichung des Rechtstaates (§ 1 Absatz 2 der Berufsordnung).

Entscheidend ist daher das Vertrauen des Mandanten, dass der von ihm aufgesuchte Anwalt sachlich richtig und in Form und Inhalt seriös handelt.

Dieses Vertrauen muss wachsen und gepflegt werden. Es setzt ein persönliches Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant voraus, das in kleineren und damit überschaubaren Kanzleien eher beheimatet ist, als in „Anwaltsfabriken“.

Der Mandant im Mittelpunkt

»Ein magerer Vergleich ist besser als ein feistes Urteil«

Beherrschen muss der Anwalt also nicht nur die Kunst, Prozesse zu führen, sondern ebenso die Kunst, Prozesse zu vermeiden. Dies gilt gerade auch dann, wenn schon Streit herrscht.

Ein Prozess stellt gewöhnlich für den Mandanten eine sehr schwerwiegende Lage dar („Ob ihm der Streit geling‘, weiß niemand mit gewissem Ding‘.“). Der Versuch, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen und damit dem Mandanten zu einer schnellen und unter Berücksichtigung anfallender Kosten meist wirtschaftlich vernünftigen Lösung zu verhelfen, muss daher oft Vorrang vor der Einleitung gerichtlicher Schritte haben.

Dabei hat der Anwalt in vielen Fällen die Rolle eines Vermittlers zwischen den häufig nicht mehr zu Gesprächen bereiten Parteien zu übernehmen.

Im Mittelpunkt: der Mandant
Im Vordergrund stehen dabei die Bedürfnisse und Vorstellungen des Mandanten.

Daher ist mir wichtig:
Auch wenn eine Sache in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht noch so interessant sein mag, im Mittelpunkt steht der Mandant. Seine Entscheidungsfreiheit wird respektiert.

Demgemäß will ich Ratgeber und nicht Vormund meiner Mandanten sein.

Ihr Vertrauen zu rechtfertigen ist mein Ziel.

Vorsorgende Rechtspflege

Der beste Streit ist der, der vermieden werden konnte; der zweitbeste der, der geschlichtet werden konnte.

Streitvermeidend wirken beispielsweise klare und faire Verträge. Sie zu entwerfen und auszuformulieren ist Aufgabe der Kautelarjurisprudenz und damit des Anwalts als Berater seines Mandanten. Erfahrung und Phantasie werden benötigt, um potentielle Streitpunkte vorherzusehen; Kreativität ist notwendig, um sie von vornherein auszuräumen. Praktikable Verfahren sind festzulegen, um es den Parteien zu ermöglichen, unvermeidbare Konflikte selbstzu lösen.

Wer seine Rechte und Pflichten genau kennt, kann sich so verhalten, dass Konflikte vermieden werden. Anwaltliche Beratung kann die notwendige Rechtskenntnis – abgestimmt auf den Einzelfall – vermitteln und trägt auf diese Weise zum Rechtsfrieden bei.