Die Corona-Krise stellt zahlreiche Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor enorme Herausforderungen. Während einige Betriebe jetzt Kurzarbeit beantragen müssen, werden in anderen bereits Kündigungen ausgesprochen;
Wer erhält Kurzarbeitergeld?
Kurzarbeitergeld erhalten ausschließlich Personen, die sich in einem ungekündigten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befinden. Damit haben auch Arbeitnehmer in einem befristeten Arbeitsverhältnis Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
- Minijobber, Rentner oder Auszubildende haben keinen Anspruch.
Coronavirus: Fragen und Antworten zur Kurzarbeit
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Ist eine Kündigung wegen Corona rechtens?
Eine aufgrund des Coronavirus ausgesprochene Kündigung dürfte nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt sein. Eine verhaltensbedingte Kündigung könnte gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer die Arbeit verweigert oder fahrlässig trotz Infektion zur Arbeit kommt.
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