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Widerrufsrecht von Verbraucherdarlehensverträgen

Wenn Sie zwischen 2002 und 2010 einen Verbraucherdarlehensvertrag zur Finanzierung einer Immobilie aufgenommen haben, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Widerrufsbelehrung falsch ist und Sie können den sogenannten Widerrufs-Joker ziehen:

  •  Auflösung des Vertrages
  •  Aufnahme eines neuen Darlehens für die Restschuld bei Rekordtief der Bauzinsen
  •  Ersparen / Rückforderung der Vorfälligkeitsentschädigung
  •  Nutzungsentschädigung für geleistete Zahlungen / Zinsen
  •  Anpassung an den jeweils aktuellen marktüblichen Zins.

Wenn Sie einen Rechtsanwalt in Paderborn suchen, der Sie beim Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages unterstützt, wenden Sie sich an die Paderborner Rechtsanwältin Ellen Rohring.
„Auch wenn die Rechtsprechung hier sehr verbraucherfreundlich ist, lehnen viele Banken die berechtigten Ansprüche der Verbraucher beim Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages ab und die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist erforderlich“, so Rechtsanwältin Ellen Rohring aus Paderborn, die bereits seit Jahren viele Mandanten erfolgreich in Fragen von Widerrufsfällen vertritt und damit über viel Erfahrung verfügt.

Aufgrund der ausufernden Rechtsprechung in diesem Bereich handelt es sich um hochkomplexe rechtliche Fragestellungen, mit denen Sie sich an einen Fachanwalt für Bank – und Kapitalmarktrecht oder einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden sollten, der sich intensivst mit dieser Rechtsprechung auseinandergesetzt hat.

Die Paderborner Rechtsanwältin Ellen Rohring beschäftigt sich seit der ersten Stunde des „Widerrufjoker“ mit dieser Rechtsprechung und setzt ihre Rechte beim Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages erfolgreich durch.

Widerrufsrecht

Grundsätzlich haben Verbraucher beim Abschluss von Darlehensverträgen eine zweiwöchige Widerrufsfrist. Die Frist wird jedoch nur in Gang gesetzt, wenn die Bank den Verbraucher ordnungsgemäß über sein Recht informiert, dass der Vertrag widerrufen werden kann.Tatsächlich haben aber die Banken die Kunden oft nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informiert, so dass die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wurde . Die Konsequenz: Ein Kunde konnte auch noch Jahren nach Vertragsabschluss den Darlehensvertrag widerrufen.

Viele Verbraucher haben in der Vergangenheit hiervon Gebrauch gemacht und konnten auf Grund der in den letzten Jahren immer niedriger werdenden Zinsen neue für sie günstigere Darlehensverträge abschließen und so vom so genannten „Widerrufsjoker“ profitieren.

Die Bankenlobby, die diese Rechtsprechung nicht zu Ihren Gunsten ändern konnte, hat sich nun auf politischer Ebene endgültig durchgesetzt – das ewige Widerrufsrecht endet nach einem Beschluss der Bundestages jetzt am 21. Juni 2016 um 24:00 Uhr! Verbraucher müssen nun aktiv werden!

Beratung Widerrufsrecht von Verbraucherdarlehensverträgen – bundesweit

Eine Rechtsberatung im Hinblick auf das Widerrufsrecht von Verbraucherdarlehensverträgen ist nicht nur am Sitz der Kanzlei des Fachanwalts für Steuerrecht in Paderborn oder Delbrück, sondern auch überregional möglich. Wir beraten unsere Klienten bundesweit.

In dringenden Fällen räumen wir Ihnen gerne einen kurzfristigen Termin ein.

Unsere Fachgebiete

Wirtschaftsrecht

Im Bereich des Wirtschaftsrechts liegt der Fokus unserer Kanzlei auf den rechtlichen Fragen des Kapital- und Anlagemarkts.

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