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Selbstanzeige

Die Selbstanzeige nach § 371 der Abgabenverordnung (AO) bietet im deutschen Recht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, trotz einer vollendeten Steuerhinterziehung straffrei zu bleiben. Eine Selbstanzeige kann zwar formfrei abgegeben werden, um ihre strafbefreiende Wirkung geltend machen zu können, bedarf es jedoch einiger inhaltlicher Voraussetzungen. Werden hier Fehler gemacht, kann es trotz Selbstanzeige zu einer Bestrafung kommen. Eine kompetente und rechtssichere Begleitung durch einen Fachanwalt im Steuerrecht ist daher in jedem Fall zu empfehlen.

Als Rechtsanwältin für Steuerrecht in Paderborn liegt der Schwerpunkt meiner Tätigkeit in der Strafverteidigung beim Tatvorwurf der Steuerhinterziehung, insbesondere im Hinblick auf eine strafbefreiende Selbstanzeige. Unser Fachanwalts-Büro für Steuerrecht in Paderborn vertritt Sie in allen behördlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt, und zwar sowohl im finanzgerichtlichen Prozessverfahren als auch in Verfahren vor dem Bundesgerichtshof.

Warum eine Selbstanzeige?

Seit dem 4. März 2013 berichten die Medien immer wieder, dass Schweizer Banken ihren Kunden den Schritt einer strafbefreienden Selbstanzeige empfehlen. Der Grund: Durchsuchungen, Tausende beschuldigte Kunden, Ermittlungen gegen Mitarbeiter und erhebliche Geldbußen bringen den Ruf der Finanzbranche in Misskredit zwingen die Geldhäuser zur Flucht nach vorn.

Sie ziehen die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige für sich in Betracht? Sie haben Ihre Finanzerträge beispielsweise in der Schweiz oder in Liechtenstein Ihrem zuständigen Finanzamt bisher nicht rechtzeitig, unrichtig oder unvollständig mitgeteilt? Dann sollten Sie sich unbedingt hinsichtlich einer Selbstanzeige durch einen kompetenten Fachanwalt für Steuerrecht beraten lassen. Von der Abgabe einer Selbstanzeige ohne Unterstützung eines steuerrechtlichen Beraters, ist in jedem Fall dringend abzuraten.

Unsere Kanzlei für Steuerrecht in Paderborn bietet Ihnen eine umfassende steuerrechtliche Beratung und Begleitung. Wir stellen fest, ob in Ihrem konkreten Fall eine Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung möglich ist. Wir prüfen eingehend, ob Ausschluss- oder Sperrgründe vorliegen, helfen Ihnen, Fehler bei der Selbstanzeige zu vermeiden, Fristen einzuhalten sowie Korrekturen und Ergänzungen unvollständiger Angaben zu erfassen, um so eine Bestrafung trotz Selbstanzeige zu umgehen. Wir vertreten Sie in Steuerfahndungsverfahren und sorgen für eine einvernehmliche Verständigung mit den Finanzbehörden.

Steuerrechtliche Beratung – bundesweit

Eine Rechtsberatung im Hinblick auf eine Selbstanzeige ist nicht nur am Sitz der Kanzlei des Fachanwalts für Steuerrecht in Paderborn oder Delbrück, sondern auch überregional möglich. Wir beraten unsere Klienten bundesweit.

In dringenden Fällen räumen wir Ihnen gerne einen kurzfristigen Termin ein.

Unsere Fachgebiete

Wirtschaftsrecht

Im Bereich des Wirtschaftsrechts liegt der Fokus unserer Kanzlei auf den rechtlichen Fragen des Kapital- und Anlagemarkts.

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Steuerrecht

Steuerrechtliche Betreuung und Begleitung insbesondere in Fällen der Steuerhinterziehung und strafbefreienden Selbstanzeige.

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Arbeitsrecht

Kompetente Beratung und Vertretung von Unternehmen, Unternehmensorganen, Führungskräften und Arbeitnehmern in allen Fragen des Arbeitsrechts.

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Erbrecht

Sinnvolle Unterstützung und rechtssichere Begleitung bei Unternehmensübergabe, Schenkungen und der Gestaltung der Nachfolge.
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