Rechtsstand 22.09.2021 (alle Angaben ohne Gewähr- kein Anspruch auf Vollständigkeit)
Die Gesundheitsminister sollen aktuell auch über eine Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte und Selbstständige in bestimmten Branchen diskutieren. Aufgrund der Diskrepanz „zwischen einer rechtsverbindlichen 3G-Nachweispflicht im Publikumsverkehr einerseits und einer bloßen Angebotspflicht der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber andererseits wird ein dringender Handlungsbedarf gesehen“, soll es in einem Beschlussentwurf heißen.
Bayern
Vierzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
- nicht geimpfte oder nicht genesene Beschäftigte in Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Krankenhäuser (§ 9)
- Testpflicht für ungeimpfte Kita-Mitarbeiter ( § 14 Abs. 3)
Berlin
SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
- Beschäftigte mit körperlichem Kontakt zu Kundinnen und Kunden oder sonstigen Dritten sowie Beschäftgte, die als Funktionspersonal mit Publikumskontakt auf Veranstaltungen tätig sind, sind verpflichtet, das Testangebot wahrzunehmen. Diese Pflicht kann durch Selbsttestungen nur dann erfüllt werden, wenn diese unter Aufsicht erfolgen. ( § 22 Abs. 2 )
Hessen
Coronavirus – Schutzverordnung
- Personal in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und Altenheimen ( § 9 Abs. 3 Coronavirus-Schutzverordnung – CoSchuV)
Sachsen
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (sachsen.de)
- Beschäftigte, die „direkten“ Kundenkontakt haben (§ 7 Abs. 2 SächsCoronaSchVOVerordnung).
- Abwesenheit von mindestens fünf Werktagen hintereinander ( § 5 Abs. 3 SächsCoronaSchVOVerordnung)
Mecklenburg Vorpommern
Corona-Teststrategie – Regierungsportal M-V (regierung-mv.de)
- für Lehrkräfte, unterstützende pädagogische Fachkräfte sowie Referendarinnen und Referendare
Rheinland Pfalz
Sechsundzwanzigste Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz
- Abwesenheit von mindestens fünf Werktagen hintereinander ( § 8 Abs. 1 26. CoBeLVO)