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Muster: Keine Freistellung ohne Entscheidung des Gesundheitsamtes

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben mir angedroht, mich am 15.03.2022 zu kündigen / mich freizustellen.

Dazu sind Sie jedoch nicht berechtigt !

§ 20a Infektionsschutzgesetz ist so aufgebaut, dass dieser für Bestandsarbeitsverhältnisse kein automatisches Tätigkeitsverbot zur Folge hat. Ob ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen wird, steht im Ermessen des Gesundheitsamtes ( §20a Abs. 5 IfSG).

Der Arbeitgeber hat lediglich die Pflicht, am 15.3.2022 die Vorlage der dort genannten Nachweise zu kontrolieren. Sollte am 15.3.2022 kein Nachweis vorgelegt werden, hat der Arbeitgeber dann die Pflicht, eine Anzeige an das Gesundheitsamt zu machen.

Sie können mich trotzdem weiter beschäftigen.

Das Bundesministerium für Gesundheit hält insofern in der Antwort auf Frage 22 fest:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/FAQs_zu_20a_IfSG.pdf

„Welche arbeitsrechtlichen Folgen können sich für die betroffenen Personen ergeben, wenn keine Nachweise vorgelegt werden?

Im Hinblick auf Personen, die bereits in den betroffenen Einrichtungen und Unternehmen tätig sind, sind mögliche arbeitsrechtliche Rechtsfolgen abhängig von der Entscheidung des Gesundheitsamtes.

Bis das Gesundheitsamt über den Fall entschieden hat und ggf. ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot ausgesprochen hat, ist eine Weiterbeschäftigung der betroffenen Person möglich.

Die öffentlich-rechtliche Vorschrift des § 20a IfSG begründet kein Recht des Arbeitgebers zur Freistellung. Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterbeschäftigt werden können, besteht auch keine Grundlage für kündigungsrechtliche Konsequenzen.

In den Fällen, in denen das Gesundheitsamt ein Tätigkeits- oder Betretungsverbot ausgesprochen hat, kann die betroffene Arbeitnehmerin bzw. der betroffene Arbeitnehmer in der Einrichtung nicht mehr tätig werden. „

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/FAQs_zu_20a_IfSG.pdf

Damit ist von offizieller Seite bestätigt, dass Sie nicht berechtigt sind, mich freizustellen oder zu kündigen, bevor das Gesundheitsamt ein Verbot ausgesprochen hat.

Ich biete daher hiermit meine Arbeitsleistung ausdrücklich an.

Mit freundlichen Grüßen

Bitte beachten Sie, dass es sich hier um ein allgemeines Muster handelt. Das Muster kann keine individuelle Rechtsberatung ersetzen. Wenn Sie weitere Fragen haben und eine individuelle kostenpflichtige Beratung wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. rohring@kanzlei-rohring.de