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VG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2026 – 29 K 221/24 

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1) Was das VG Düsseldorf entschieden hat (Kernpunkte)

a.Keine Rechtsgrundlage für „Nichtanerkennung“ als feststellenden Verwaltungsakt

Das Gericht hält fest, dass eine förmliche Entscheidung des Gesundheitsamts über die inhaltliche Unrichtigkeit eines vorgelegten Nachweises gesetzlich nicht vorgesehen ist:

Eine förmliche Entscheidung des Gesundheitsamts über die inhaltliche Unrichtigkeit des vorgelegten Nachweises ist in § 20 Abs. 12 Sätze 2 bis 4 IfSG nicht vorgesehen.“

VG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2026 – 29 K 221/24 

Und weiter (zum feststellenden Verwaltungsakt):

„§§ 20 Abs. 12, Abs. 13 Satz 1 IfSG bietet jedoch keine gesetzliche Grundlage für einen feststellenden Verwaltungsakt des Inhalts, dass ein vorgelegter Nachweis nicht als Nachweis über eine medizinische Kontraindikation anerkannt wird.“

VG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2026 – 29 K 221/24 

Praktische Folge: Viele Behörden „verwerfen“ Atteste/Unterlagen per Bescheid – genau dieser Schritt ist nach der vom VG Düsseldorf herausgearbeiteten Systematik rechtlich angreifbar.

b. Die (erneute) Anforderung eines Nachweises ist eine Ermessensentscheidung – und braucht Begründung

Das Gericht sieht in den angefochtenen Bescheiden einen klassischen Ermessensfehler:

„Die (erneute) Anforderung eines Nachweises ist rechtswidrig, weil kein Ermessen ausgeübt wurde.“

VG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2026 – 29 K 221/24 

Und zur fehlenden Begründung/Ermessensausübung:

„Den angefochtenen Bescheiden sind keinerlei Ermessenserwägungen zu entnehmen, so dass solche auch nicht nachgeschoben werden können.“

VG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2026 – 29 K 221/24 

Besonders wichtig: Das VG Düsseldorf stellt klar, dass kein intendiertes Ermessen vorliegt (jedenfalls bei der wiederholten Anforderung):

„Anders, als der Beklagte meint, ist vorliegend kein Fall des intendierten Ermessens gegeben.“

VG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2026 – 29 K 221/24 

Praktische Folge: Wenn im Bescheid nur schematisch steht „Sie müssen …“, ohne Abwägung, warum gerade diese Maßnahme jetzt (und ggf. erneut) ergriffen wird, ist das ein starker Angriffspunkt.

2) Warum das dogmatisch sitzt

a. Ermessensnichtgebrauch = Rechtswidrigkeit

Wenn das Gesetz der Behörde mehrere Handlungsmöglichkeiten eröffnet, muss sie erkennbar auswählen und abwägen (pflichtgemäßes Ermessen). Fehlt jede Ermessensbetätigung, liegt Ermessensnichtgebrauch vor – ein klassischer Ermessensfehler.

Das VG Düsseldorf bringt das in der Praxisformel auf den Punkt:

„Welche Maßnahmen das Gesundheitsamt ergreift, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen. Es muss daher auch Ermessenserwägungen darlegen. Daran fehlt es.“

VG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2026 – 29 K 221/24 

b. „Nachschieben“ von Ermessenserwägungen: hier ausgeschlossen

Das Gericht verneint ein Nachholen der Ermessensbegründung ausdrücklich:

„… keinerlei Ermessenserwägungen …, so dass solche auch nicht nachgeschoben werden können.“

VG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2026 – 29 K 221/24 

3) Typischer Fehler in Bescheiden: „Wir haben kein Ermessen“

Viele Bescheide leiden daran, dass die Behörde erkennbar davon ausgeht, sie müsse automatisch handeln. Das VG Düsseldorf arbeitet jedoch heraus, dass das Gesetz gerade mehrere Maßnahmen kennt (z.B. Beratung, Aufforderung zur Vervollständigung, ggf. Betretungs-/Tätigkeitsverbot in bestimmten Konstellationen).

4) Checkliste: Woran erkenne ich den Ermessensfehler im Bescheid?

A. Warnsignale (häufig)

  • Der Bescheid enthält keine Abwägung, sondern nur Standardtext („ist anzuordnen“, „muss erfolgen“).
  • Es fehlt jede Begründung, warum erneut ein Nachweis angefordert wird.
  • Keine Auseinandersetzung mit Alternativen / milderen Mitteln.
  • Keine erkennbaren Erwägungen zu Besonderheiten des Einzelfalls.

B. Was im Bescheid typischerweise stehen müsste

  • Ziel der Maßnahme im konkreten Fall
  • Warum gerade diese Maßnahme (und nicht eine andere)
  • Warum jetzt/warum erneut
  • Welche Alternativen erwogen und warum verworfen wurden

(Genau diese „Ermessenserwägungen“ vermisst das VG Düsseldorf.)

5) Musterformulierungen (für Widerspruch/Klagebegründung) – Copy-&-Paste

(1) Angriffspunkt „Nichtanerkennung ohne Rechtsgrundlage“

Die im Bescheid ausgesprochene (förmliche) Nichtanerkennung des vorgelegten Kontraindikationsnachweises entbehrt einer gesetzlichen Grundlage. § 20 Abs. 12 IfSG sieht eine förmliche Entscheidung über die inhaltliche Unrichtigkeit eines vorgelegten Nachweises nicht vor. Ein feststellender Verwaltungsakt des Inhalts, dass ein vorgelegter Nachweis nicht anerkannt werde, ist gesetzlich nicht eröffnet.

VG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2026 – 29 K 221/24. Mit Verweis auf VG Düsseldorf, Urteil vom 29.12.2025 – 29 K 9035/23 https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/vg_duesseldorf/j2025/29_K_9035_23_Urteil_20251229.html

(2) Angriffspunkt „Ermessensnichtgebrauch bei erneuter Anforderung“

Soweit der Bescheid erneut die Vorlage eines Nachweises verlangt, ist die Entscheidung ermessensfehlerhaft. Dem Bescheid sind keinerlei Ermessenserwägungen zu entnehmen. Die Behörde ist ersichtlich von einem gebundenen/intendierten Vorgehen ausgegangen; ein Fall intendierten Ermessens liegt jedoch nicht vor. Mangels Ermessensausübung ist die (erneute) Anforderung rechtswidrig.

VG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2026 – 29 K 221/24. Mit Verweis auf VG Düsseldorf, Urteil vom 29.12.2025 – 29 K 9035/23 https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/vg_duesseldorf/j2025/29_K_9035_23_Urteil_20251229.html

(3) Kurzform Antrag (Klage/Widerspruch – je nach Verfahrensstand anpassen)

Es wird beantragt, den Bescheid vom [Datum], Az.: aufzuheben, soweit [Nichtanerkennung/erneute Anforderung] verfügt wird.

Hilfsweise: den Bescheid wegen Ermessensnichtgebrauchs aufzuheben.

6) Rechtsprechung

  • VG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2026 – 29 K 221/24 (
  • Zum intendierten Ermessen (Definition): BVerwG, Urt. v. 05.07.1985 – 8 C 22/83, NJW 1986, 738 (740); VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 24.02.2022 – 1 S 2283/20, juris Rn. 57.
  • Weitere Kammer-Rechtsprechung (im Text zitiert): VG Düsseldorf, Urt. v. 29.12.2025 – 29 K 9035/23, juris Rn. 46 sowie Rn. 42. https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/vg_duesseldorf/j2025/29_K_9035_23_Urteil_20251229.html

7) Abschluss

Wenn Sie einen Bescheid erhalten haben, der ein Kontraindikations-Attest „nicht anerkennt“ oder erneut Nachweise verlangt, lohnt sich eine schnelle Prüfung: Fehlen Ermessenserwägungen, ist das nach der Linie des VG Düsseldorf ein zentraler Rechtsfehler.