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Rechtsprechung der Amtsgerichte

In Bezug auf die Masern-BG-Verfahren gab es leider bis jetzt noch keine obergerichtliche Hinweise . Die Rechtsprechung zu diesen Verfahren ist noch uneinheitlich

Ein aktuelles Problem besteht darin, dass das Bundesverfassungsgericht noch keinen maßgeblichen Beschluss bezüglich der Masernimpfpflicht für Schulkinder gefällt hat. Da bereits für Vorschulkinder entschieden wurde, dass die Masernimpfung „freiwillig“ ist, deutet vieles darauf hin, dass die BG-Bescheide möglicherweise rechtswidrig sind und aufgehoben werden müssen.

Normalerweise ist es selbsterklärend, dass Bußgelder im Zusammenhang mit einer „freiwilligen“ Impfung eigentlich nicht verhängt werden dürften.

Obergerichtliche Weichenstellung durch OLG Celle

Das OLG Celle hat vor diesem Hintergrund erfreulicherweise am 15.02.2024 die Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde mit folgenden Worten „ausgesetzt“:

„wird die Entscheidung über den Zulassungsantrag wegen der Vorgreiflichkeit der anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen die Regelungen zur Nachweispflicht für die in Einrichtungen i.S. von § 33 Abs. 3 ISG betreuten schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen in § 20 Abs. 1 Nr. 12 S. 1 IfSG zunächst zurückgestellt.“

Schriftsatz OLG Celle vom 15.03.2024 zu Az.:NZS 2 ORbs 7/24 (2203 Js 27474/23)

Das OLG Celle möchte abwarten, bis das Bundesverfassungsgericht auch zu schulpflichtigen Kindern entschieden hat. Mit dieser Entscheidung wird nun erwartet, dass auch die Amtsgerichte die Bußgeldverfahren aussetzen werden, zumindest in Niedersachsen.

Aussetzung der Bußgeldverfahren beantragen !

Es ist sehr wichtig, dass Sie das Schreiben des OLG Celle in Ihrem Bußgeldverfahren vorlegen. Laden Sie sich Schreiben herunter und beantragen Sie die Aussetzung des Verfahrens bei der Bußgeldbehörde, dem Amtsgericht oder dem OLG, je nach Verfahrensstand.

Schriftsatz OLG Celle, vom 15.2.2024 Az: NZS 2 ORbs 7/24 (2203 Js 27474/23)

1. Instanz Urteil AG Uelzen (Bußgeld nur einmal)