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Letzte Chance für „Widerrufsjoker“

Widerruf bei falschen Belehrungen in alten Immobilienkreditverträgen nur noch bis 21.06.2016 möglich

Der Bundestag hat am 18.02.2016 das Gesetz zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen. Hierdurch wird der Widerruf von Immobilienkreditverträgen neu geregelt. Künftig haben Verbraucher nicht mehr zeitlich unbegrenzt die Möglichkeit sich von Darlehensverträgen zu lösen, wenn es die Bank versäumt hat, richtig über das Widerrufsrecht zu belehren. Für bereits geschlossener Kreditverträge erlischt am 21.06.2016 das Recht, vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.

Grundsätzlich haben Verbraucher beim Abschluss von Darlehensverträgen eine zweiwöchige Widerrufsfrist. Die Frist wird jedoch nur in Gang gesetzt, wenn die Bank den Verbraucher ordnungsgemäß über sein Recht informiert, dass der Vertrag widerrufen werden kann.

Tatsächlich haben aber die Banken die Kunden oft nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informiert, so dass die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wurde . Die Konsequenz: Ein Kunde konnte auch noch Jahren nach Vertragsabschluss den Darlehensvertrag widerrufen.

Viele Verbraucher haben in der Vergangenheit hiervon Gebrauch gemacht und konnten auf Grund der in den letzten Jahren immer niedriger werdenden Zinsen neue für sie günstigere Darlehensverträge abschließen und so vom so genannten „Widerrufsjoker“ profitieren.

Auf Grund des neuen Gesetzes wird das Widerrufsrecht bei Fehlen oder Mängeln der Widerrufsbelehrung zeitlich befristet. Bei neu geschlossenen Darlehensverträgen erlischt das Widerrufsrecht gem. dem § 356 b Abs. 2 n.F. BGB spätestens nach zwölf Monaten und vierzehn Tagen, selbst wenn eine Belehrung nicht oder nur fehlerhaft erfolgt ist.

ACHTUNG:

Bereits geschlossene Verbraucherdarlehensverträge aus den Jahren ab 2002 können ab dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 21. März 2016 nur noch drei Monate widerrufen werden, sofern sie fehlerhaft sind.

Verbraucher, die mit Banken Darlehensverträge geschlossen haben und sich von dem Vertrag beispielsweise wegen hoher Zinsen lösen möchten, sollten nunmehr genau prüfen, ob Sie den Vertrag noch widerrufen können. Möglicherweise haben sie hierzu nur noch bis zum 21. Juni 2016 Zeit. Wir können Sie dabei kurzfristig unterstützen.

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