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Kann das Thema Steuerhinterziehung / Selbstanzeige auch Sie betreffen ?

Ja, treffen kann es jeden !

Selbst wer nie Steuern hinterzogen hat, kann als Erbe in die Lage geraten, eine Steuerhinterziehung anzeigen zu müssen. Tut er dies nicht,  wird er selbst zum Steuerstraftäter.

Was viele nicht wissen:

Steuerrechtliche und strafrechtliche Probleme von Erben bei ausländischen Depots /Konten

Ein Erblasser, der Gelder auf ausländischen Konten hatte ( ausländische Kapitaleinkünfte ), welche dem Fiskus nicht deklariert wurden, hat eine Steuerverkürzung, auch Steuerhinterziehung genannt, begangen.

Was haben Sie als Erbe damit zu tun ?

Sie werden steuerrechtliche und strafrechtliche Probleme bekommen, wenn sie diese Anzeige und Meldung, die ihr Erblasser versäumt hat, nicht zügig (unverzüglich) nachholen.

Machen Sie dies nicht, so begehen Sie damit eine Steuerhinterziehung durch Unterlassen.

Es besteht für den Erben jedoch nicht nur die Pflicht, die zu Lebzeiten durch den Erblasser unterschlagenen Informationen zu korrigieren , er muss dies auch unverzüglich d.h. “frei von schuldhaftem Zögern” erledigen. Im Sinne des Gesetzes ist es demnach auch strafbar, wenn der Erbe zu lange wartet, um sich seiner Sache sicher zu sein.

Letzter Ausweg Selbstanzeige !

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