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Der Fall Hoeneß dürfte in vielen Punkten neue Maßstäbe setzen:

  • Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt
  • Eine unvollständige Selbstanzeige ist eine pure Katastrophe und so gut wie nicht mehr unter Kontrolle zu bekommen.
  • Weitere Verschärfung der Regeln zur Selbstanzeige wahrscheinlich

Der Fall zeigt insbesondere, welche Konsequenzen drohen können, wenn die Selbstanzeige misslingt bzw. die Tat entdeckt wurde. Die Konsequenzen einer wirksamen Selbstanzeige sind im Verhältnis dazu ein weitaus geringeres Übel. Zumal es sehr wahrscheinlich ist, dass die Regeln zur Selbstanzeige weiter verschärft werden, so dass die Selbstanzeige in Zukunft deutlich teurer werden könnte.

Nach dem Urteil gegen Uli Hoeneß kündigte jetzt auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ strengere Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige an. „Gemeinsam mit den Ländern wollen wir die Voraussetzungen für die Strafbefreiung weiter verschärfen“, sagte Schäuble. Nach Schäubles Vorstellungen soll die Pauschalstrafe, die bei hinterzogenen Steuern von mehr als 50.000 Euro zu zahlen ist, noch einmal erhöht werden. „Dann wollen wir den Zeitraum verlängern, für den man in der Selbstanzeige alles offenlegen muss“, fügte Schäuble hinzu. „Und bei Einkünften aus dem Ausland wollen wir die Verjährungsfrist ausdehnen.“ Gerade der letzte Punkt ist nach Ansicht der auf Steuerrecht spezialisierten Rechtsanwältin Ellen Rohring problematisch. Denn es ist sehr schwer, noch vollständige Unterlagen für lange zurückliegende Jahre zu beschaffen.

Schäuble stellte zudem eine Vereinbarung mit der Schweiz zur automatischen Übermittlung von Kontodaten in Aussicht. „Das Bankgeheimnis hat in einer Welt der Globalisierung und Digitalisierung seine Funktion immer mehr verloren“, sagte er. Hinzu kommt, dass mehrere Schweizer Banken bereits jetzt  ihre Kunden durchaus nachdrücklich darauf hinweisen, dass die Geschäftsverbindung beendet werde, wenn Sie nicht durch eine Bestätigung ihres Rechtsanwaltes oder Steuerberaters nachweisen können, dass sie ihre Vermögen wirklich zu Hause versteuern.

Auf jeden Fall sollten Steuerflüchtige einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Die strafbefreiende Erklärung in Eigenregie zu verfassen kann fatal enden, wie der Fall Hoeneß gerade zeigt: Durch die fehlerhafte Selbstanzeige wird der Fiskus auf den Fall  aufmerksam gemacht, die strafbefreiende Wirkung ist wegen eines Formfehlers dahin und der Fall wird öffentlich bekannt.

Eine formwirksame Selbstanzeige erspart hingegen ein langwieriges öffentliches Strafverfahren, Anklage, Prozess, Urteil (Gefängnis) und der Fall wird auch nicht öffentlichbekannt, so Rechtsanwältin  Ellen Rohring, die  sich seit Jahren auf Selbstanzeigen von Privatpersonen mit Bezug zu Österreich, Schweiz und Luxemburg spezialisiert hat.

Letzter Ausweg: Eine zeitnahe Selbstanzeige – in der richtigen Form bleibt sie strafbefreiend!

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