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Bearbeitungsgebühren in Darlehensvertrag unzulässig : Anerkenntnisurteil gegen Santander Consumerbank 

In einem von uns geführten Prozess vor dem Amtsgericht Mönchengladbach hat die beklagte Santander Consumerbank nunmehr anerkannt, dass sie zur Erstattung vereinnahmter Bearbeitungsgebühren aus einem Kreditvertrag verpflichtet ist.

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Der von uns vertretene Kläger hatte einen Darlehensvertrag mit der Santander Consumerbank abgeschlossen und hierfür eine Bearbeitungsgebühr zahlen müssen.

Die Santander Consumerbank versuchte außergerichtlich die vorhandene Rechtsprechung der Oberlandesgerichte als auf ihre Verträge nicht anwendbar darzustellen.

Die Santander Consumerbank kam einer Verurteilung nun zuvor und erkannte die von uns geltend gemachte Forderung an. Daraufhin erging zu Gunsten unseres Mandanten ein sogenanntes Anerkenntnisurteil ( Az.: 3 C 59/14). Die Bank muss nun zusätzlich die gesamten Prozesskosten erstatten.

Zahlreiche Oberlandesgerichte hatten entschieden, dass die Berechnung einer Kreditbearbeitungsgebühr unzulässig ist, da die Kreditbearbeitung keine Leistung für den Kunden darstellt, sondern im eigenen Interesse der Bank erfolgt. Auch diverse Amtsgerichte und immer mehr Landgerichte folgen dieser Auffassung. Im Mai wird sich der Bundesgerichtshof mit zwei Verfahren zur Zulässigkeit der Bearbeitungsgebühr befassen.

Wenn auch Sie beim Abschluss eines Darlehens Bearbeitungsgebühren zahlen mussten, raten wir Ihnen diese Gebühr herauszufordern.

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