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„Genussrechte: Totalverlust ist reales Risiko“

Anders als Aktien geben sie dem Anleger keinerlei Mitspracherecht. Besonders gefährlich ist bei Genussrechten, dass das Unternehmen in einer Krise nicht nur die Zinszahlungen aussetzen kann. Die gesamte Rückzahlung des eingezahlten Kapitals kann ausfallen.

„Eine Investition in Erneuerbare Energien mit attraktiver Verzinsung – zuverlässig sechs Prozent“  … jetzt heißt es „Wichtig! Verhinderung  einer Insolvenz“

Der Traum von „sauberer Stromerzeugung“  könnte vielen Anlegern der Prokon zum Verhängnis werden.

Das Unternehmen hatte in den vergangenen Jahren über die Ausgaben von Genussrechten mit hohen Renditeversprechungen rund 75.000 Anleger geworben, die knapp 1,4 Milliarden Euro in das Unternehmen fließen ließen. Nun ist ihr Geld in Gefahr. Von sicheren Renditen kann keine Rede „mehr“(?) sein.

Durch die Kritik der Medien waren viele Anleger Ende 2013 verunsichert worden und hatten bei Prokon durch eine Kündigung zu Liquiditätsproblemen geführt.

Prokon hat nun am Wochenende seine Anleger davor gewarnt, ihre Beteiligung zu kündigen.  Wer jetzt kündige, trage zur Insolvenz des Unternehmens bei. Die Anleger sollten bis zum 20. Januar von ihrer Kündigung zurücktreten.

Zum einen ist die Art und Weise, wie Prokon das Geld seiner Anleger anlegen wollte, bereits angesichts der vielen Ungewissheiten der Energiewende risikobehaftet. Noch unsicherer sind aber die Finanzinstrumente, die Anleger im Gegenzug für Ihr Geld erhalten haben:

„Genussrechte“

Genussrechte sind ein typisches Instrument des „grauen Kapitalmarkts“ und bei Verbraucherschützern hoch umstritten. Es handelt sich im Prinzip um Anleihen eines Unternehmens, die einen hohen Zinssatz abwerfen. Sechs Prozent Verzinsung versprach Prokon seinen Anlegern, die sich in Zeiten niedriger Zinsen gerne von solchen Renditeaussichten begeistern ließen .

Anders als Aktien geben sie dem Anleger aber keinerlei Mitspracherecht. Besonders gefährlich ist bei Genussrechten, dass das Unternehmen in einer Krise nicht nur die Zinszahlungen aussetzen kann. Die gesamte Rückzahlung des eingezahlten Kapitals kann ausfallen.

„Totalverlust ist reales Risiko“

„Bei Genussrechten, wie im Falle Prokon, ist der Totalverlust ein ganz reales Risiko“, warnt Rechtsanwältin Ellen Rohring.

Betroffene Genussrechtsinhaber sollten sich daher rechtzeitig über Ihre Möglichkeiten und Risiken des weiteren Vorgehens beraten lassen.

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