Rechtsanwältin Ellen Rohring kann Berichte des Handelsblattes bestätigen, dass die Geschäftspraxis der Schweizer Banken sich nunmehr verändert.
Rechtsanwältin Ellen Rohring kann Berichte des Handelsblattes bestätigen, dass die Geschäftspraxis der Schweizer Banken sich nunmehr verändert. Kunden der Schweizer Banken werden mittlerweile durchaus nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die Geschäftsverbindung beendet werde, wenn Sie nicht durch eine Bestätigung ihres Rechtsanwaltes oder Steuerberaters nachweisen können, dass sie ihre Vermögen wirklich zu Hause versteuern.
Dies korrespondiert auch mit dem Auszahlungsverhalten einzelner Schweizer Banken, die teilweise eine Barauflösung des Wertpapierdepots oder der Kontoverbindung gar nicht mehr zulassen und ggf. entweder einen Scheck ausstellen oder einen Depotübertrag an eine fremde Bank vornehmen. Guthaben in der Schweiz sind damit endgültig nicht mehr vor dem Fiskus sicher. Letzter Ausweg: Selbstanzeige.
Diese Geschäftspraxis und der Fall „Hoeneß“ haben dazu geführt, dass die Selbstanzeigen bereits jetzt den Stand des gesamten Jahres 2012 erreicht haben.
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