,,Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben , müssen Sie unbedingt die 14 tägige Einspruchsfrist beachten. Sonst wird der Bescheid bestandskräftig.
Wenn Sie aus Kostengründen keinen Anwalt beauftragen wollen oder so kurzfristig keinen Anwalt bekommen, können Sie mit diesem Musterschreiben ( https://kanzlei-rohring.de/downloads/musterschreiben-einspruch-gegen-bussgeldbescheid/ ) Einspruch einlegen.
Wenn das Gesundheitsamt das Verfahren nicht einstellt , geht die Akte zunächst zur Staatsanwaltschaft und dann zum Amtsgericht. Von dort werden Sie aufgefordert innerhalb einer Frist den Einspruch zu begründen oder (weiter) vorzutragen.
Für diesen Verfahrensschritt beim Gericht ist dieses Musterschreiben. Ich habe dazu auch ein Video gemacht: https://youtu.be/nZGxcnzwN3w
Musterschreiben | Post vom Gesundheitsamt: Anforderung nach § 20a Abs.5 IfSG
Sollten Sie gar nicht in der Einrichtung tätig sein (Krankheit, Freistellung), über ein Genesenenzertifikat verfügen oder keinen/wenig Kontakt zu vulnerablen Personen haben, sollten Sie das unbedingt ergänzend mit aufnehmen.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den von mir angebotenen Musterschreiben um allgemeine Muster handelt, welche meine Rechtsauffassung darstellen. Die Rechtslage ist ungeklärt und die Muster können keine individuelle Rechtsberatung ersetzen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Darstellung kann nicht übernommen werden!
Vielen Dank für Ihr Vertrauen !
Herzliche Grüße
Ihre
Ellen Rohring
Rechtsanwältin

Inhaltsverzeichnis des Musterschreibens
- Musterschreiben : Weitergehende Begründung Einspruch gegen Bußgeldbescheid ( § 73 Abs. 1 a Nr. 7h i.V.m. § 20a Abs 5 S. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ) gegenüber dem Amtsgericht- Stand 26.08.2022