Hat der Arbeitgeber ein Fragerecht nach dem Impfstatus des Arbeitnehmers?

Die Entscheidung der Beschäftigten, sich impfen zu lassen, ist, solange es keine Impfpflicht gibt, privater und sensibler Natur. Bei den Angaben zum Impfstatus handelt es sich daher um besonders schützenswerte Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 9 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Bereits die Frage nach dem Corona-Impfstatus stellt eine Datenerhebung (Verarbeitung) dar und ist nur dann zulässig, wenn … Hat der Arbeitgeber ein Fragerecht nach dem Impfstatus des Arbeitnehmers? weiterlesen