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Es ist unglaublich, wie viele VW-Kunden Medienberichten zufolge den im Rahmen der Musterfeststellungsklage ausgehandelten Vergleich inzwischen angenommen haben sollen.

Zum einen ist dies nicht ganz korrekt,

  • da die Kunden sich nur für den Vergleich registrieren konnten und der Vergleich erst nach Prüfung durch VW bis zum 24.04. angenommen wird und

zum anderen kann sich an diesen Zahlen doch noch etwas ändern, da vielen Kunden noch ein sog.

  • Widerrufsrecht in Bezug auf den Vergleich zustehen kann.

Ja, richtig gehört:

Kunden, die  sich für das VW-Angebot verbindlich registriert haben, könnten noch die Möglichkeit zum Widerruf des Vergleichs in der regulären Frist haben, die in der Regel 14 Tage beträgt.

Es muss natürlich immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden, aber bei dem VW – Vergleich dürfte es sich um einen sog. „Fernabsatzvertrag“ handeln.

Dafür spricht auch, dass die Unterlagen, die mir vorgelegt wurden, am Ende der verbindlichen Registrierung eine Widerrufsbelehrung enthielten.

Wenn ein Fernabsatzvertrag vorliegen sollte, müsste diese Widerrufsbelehrung dann auch den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Fehler in der  Widerrufsbelehrung, könnten eventuell sogar noch längere Widerrufsfristen zur Folge haben.

Ich bin bereits seit knapp 10 Jahren als Verbraucheranwältin vor Allem im Bank – und Kapitalmarktrecht tätig und so drängte sich mir die Möglichkeit des Widerrufs regelrecht auf.

Auslöser waren Mandanten, die ich vor Abschluss des VW Vergleichs beraten sollte, die mir jedoch bereits eine verbindliche Registrierung für den Vergleich vorlegten. Diese Mandanten hatten gar nicht gemerkt, dass Sie schon ein verbindliches Angebot für den VW Vergleich abgegeben hatten. Sie dachten, Sie müssten noch etwas unterschreiben, was Ihnen mit der Post zugeschickt würde.

Wie gut, dass diese Mandanten nach meiner Beratung noch von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen konnten.

Aber auch wenn Sie sich noch nicht 100 – % ig sicher sind oder auf eine Antwort Ihrer Rechtsschutzversicherung oder der Prozessfinanzierer warten, könnte es sich empfehlen, auf diese Art und Weise noch etwas Zeit zu gewinnen.

Kunden, die sich nicht fristgerecht für das Angebot registrieren, verzichten „endgültig“ auf den VW Vergleich.

Wenn diese Kunden dann später doch keine Zusage der Rechtsschutzversicherung oder des Prozessfinanzierers erhalten, könnte der Vergleich vielleicht doch die bessere Lösung gewesen sein.

Kunden,

  • die bis zum 20.04. noch keine definitive Zusage eines Prozessfinanzierers oder ihrer Rechtsschutzversicherung haben, oder
  • die sich einfach noch nicht sicher sind, was Sie machen sollen,

könnten sich daher zur Sicherheit fristgerecht bis zum 20.04.2020 für den VW Vergleich verbindlich registrieren. Wichtig ist aber, dass Sie darauf achten, dass Sie vor dem Ende der Registrierung eine Widerrufsbelehrung lesen.

Wenn die Kunden dann die Zusage erhalten oder nach einer Beratung durch einen Rechtsanwalt doch lieber klagen wollen, könnte diese Erklärung dann innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen werden.

Ich empfehle hier auf jeden Fall eine Beratung!

Kein Vergleichsangebot erhalten /Angebot zurückgewiesen ?

Und für alle, die kein Vergleichsangebot erhalten haben, weil Sie z.B. Ihren PKW nach dem 31.12.2015 gekauft haben oder formale Fehler bei der Musterfeststellungsklage passiert sind,  ist die Reise auf keinen Fall vorbei. Insbesondere dass Urteil des OLG Koblenz vom 03.04.2020, 8 U 1956/19 hat die Chancen dieser Kunden massiv verbessert.

Wie jetzt das OLG Koblenz halten es auch das OLG Oldenburg und das OLG Hamm für unangemessen, den Täter bei einer vollendeten sittenwidrigen Handlung mit Straflosigkeit zu belohnen, nur, weil er eine ad hoc Mitteilung mache.

Der geschädigte Käufer dürfe nicht das Risiko tragen, dass ihn die Aufklärungsmaßnahme von VW nicht erreicht hat. VW müsse vielmehr beweisen, dass der Kunde positive Kenntnis davon hatte, dass er einen manipulierten PKW mit der Abschaltvorrichtung erworben habe. Dagegen soll bereits die volle Kaufpreiszahlung sprechen.

Ich bin davon überzeugt, dass viele Kunden, die sich für den VW Vergleich registriert haben, das Angebot für eine Beratung nicht genutzt haben.

Auch ich hatte unzählige Anfragen, die von einer kostenpflichtigen Beratung Abstand nahmen, da diese von VW ja nur bei Abschluss des Vergleichs übernommen wird.

Ohne Rechtsschutzversicherung scheuen viele den Gang zum Anwalt und Angebote von Prozessfinanzierern sind in der Bevölkerung noch nicht so bekannt,so dass einige diese kategorisch ausschließen.

Meine Beratungen in den letzten Wochen zeigen, dass es immer wieder Fälle gibt, bei denen der VW Vergleich tatsächlich die beste Lösung ist. Viele Beratungen enden aber damit, dass der informierte VW Kunde sich gegen den VW Vergleich entscheidet.

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