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Arbeitsrecht

 Ich berate und vertrete seit über 15 Jahren ideologiefrei sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, Unternehmensorgane und Führungskräfte in allen Fragen des Arbeitsrechts. Meine langjährige Erfahrung zeigt, dass die meisten Verfahren mit einem Vergleich enden. Ich kennen die Spielregeln und weiß, wann es sich lohnt zu „pokern“ , um das beste Ergebnis für Sie zu erreichen.

 Zu meiner arbeitsrechtlichen Tätigkeit gehören nicht nur, aber insbesondere,

  • Kündigungsschutz
  • sämtliche Fragen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, insbesondere durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Befristung
  • Abmahnungs- und Kündigungssachverhalte 
  • Vertragsgestaltung und –optimierung ,betriebliche Altersversorgung
  • Fragen in Zusammenhang mit der Durchführung des Arbeitsverhältnisses
  • Lohn- und Zeugnisstreitigkeiten

  • Urlaubsrechtliche Fragestellungen

  • Kurzarbeit

Selbstverständlich übernehme ich auch die bundesweite außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Bereichen. 

    Bei meiner Beratung achte ich stets auf Ihre individuellen Bedürfnisse und finde dank meiner langjährigen Erfahrung eine praxisnahe und wirtschaftliche Lösung für Ihr Problem.

     

    AKTUELL AUFGRUND DES CORONAVIRUS: 

     

    Die Corona-Krise stellt zahlreiche Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor enorme Herausforderungen. Während einige Betriebe jetzt Kurzarbeit beantragen müssen, werden in anderen bereits Kündigungen ausgesprochen;

     

    Wer erhält Kurzarbeitergeld?

    Kurzarbeitergeld erhalten ausschließlich Personen, die sich in einem ungekündigten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befinden. Damit haben auch Arbeitnehmer in einem befristeten Arbeitsverhältnis Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

    • Minijobber, Rentner oder Auszubildende haben keinen Anspruch.

    Coronavirus: Fragen und Antworten zur Kurzarbeit

     

    Ist eine Kündigung wegen Corona rechtens?
    Eine aufgrund des Coronavirus ausgesprochene Kündigung dürfte nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt sein. Eine verhaltensbedingte Kündigung könnte gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer die Arbeit verweigert oder fahrlässig trotz Infektion zur Arbeit kommt.

    Coronavirus: Kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen?

     

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